Solar cell Panel reflection sunlight and sunset

10 Irrtümer rund um die Nutzung von Sonnenenergie

Sonnenkraft sinnvoll nutzen – das Thema ist zurzeit allgegenwärtig. Die Energiewende ist in vollem Gange und trotzdem ist der Weg in Richtung Nachhaltigkeit noch für viele unklar. Vielmehr kommen immer wieder vermeintliche Facts zur Sprache, deren Richtigstellung eine veränderte und spannende Diskussionsgrundlage darstellt. Hier finden Sie 10 verbreitete Irrtümer und die entsprechenden korrekten Informationen.

Irrtum Nummer 1: Mein Haus oder mein Dach ist nicht geeignet für eine Solaranlage.

In den beiden Gebäuden werden 18 Wohnungen verschiedener Grössen erstellt – allesamt hindernisfrei und altersgerecht. Das Projekt wird realisiert durch regionale Handwerker unter der Federführung von Marc Allenbach und seinem Unternehmen Allenbach Holzbau und Solartechnik. Marc Allenbach sagt zum Projekt: «Der ökologische Neubau, mit Zugang zum Altersheim, entspricht dem Bedürfnis nach individuellem WoGrundsätzlich ist jede Fläche geeignet. Optimal ist eine gegen Süden gerichtete Fläche mit einer Neigung von ungefähr 30°. Der Einfluss der Schräge und die Auswirkung der Südabweichung sind jedoch relativ moderat, wie aus der nebenstehenden Grafik ersichtlich ist. Der Minderertrag eines direkt gegen Westen gerichteten Daches mit einer Neigung von 30° liegt bei etwa 25 %. Ebenfalls zu beachten ist, dass die vorgesehene Fläche keiner Beschattung durch Bäume oder Nachbargebäude ausgesetzt sein sollte und dass wenige Aufbauten, wie Kamine oder Gauben, vorhanden sein sollten. Gegenüber früher werden heutzutage, wenn sinnvoll und möglich, immer mehr Ost-West-Anlagen gebaut. Damit wird die eher problematische Mittagsspitze reduziert, dafür aber die Stromproduktion in den Randstunden vergrössert. Viele Menschen denken beim Thema Sonnenenergie nur an Installationen auf dem Dach. Es gibt jedoch noch weitere Möglichkeiten: so kann zum Beispiel ein Sonnenschutz gleichzeitig Strom produzieren. Auch in der Vertikale, beispielsweise an der Fassade, kann eine Photovoltaikanlage montiert werden. Selbst für Leute, die kein (geeignetes) Dach und dafür eine unverbaute Fläche zur Verfügung haben, gibt es Lösungen. So oder so muss jede Fläche von einer Fachperson auf ihre Eignung beurteilt werden. Diese Beurteilung kann sich im Übrigen auch lohnen, wenn jemand seine Fläche gar nicht selber nutzen will. In diesem Fall bietet sich die Vermietung (sogenanntes Contracting) an. Der Besitzer stellt seine Fläche zur Verfügung und eine Organisation installiert und betreibt eine Anlage auf dieser Fläche. Ganz einfach. Die Rendite teilen sich beide Parteien in einem vorher definierten Verhältnis.hnen im Alter. Das Projekt passt zudem hervorragend zu uns als Solarholzbauer. Mit der grossen Solaranlage auf dem Dach wird mehr Energie produziert als die Bewohner verbrauchen.»

Sonnenenergie und Rendite – ist das überhaupt möglich?

Mit Sicherheit lassen sich aufgrund der wechselnden Rahmenbedingungen, vorgegeben durch die Politik und die Verwaltung, im Voraus nur wenige Punkte festhalten. Jede Broschüre, die beispielsweise zu Fördergeldern und Vergütungen gedruckt wird, ist im Moment der Publikation schon wieder veraltet. Sicher ist allerdings Folgendes: Eine Solaranlage ist das einzige Bauteil an einem Haus, das Erträge erwirtschaften kann. Während sich mit anderen Elementen und Komponenten Energie und Geld zwar einsparen lässt, bringt nur die Photovoltaikanlage Geldein.

Ebenfalls bedenkenswert ist das Thema Steuervergünstigungen. Beim Bau einer Solaranlage auf ein bestehendes Gebäude sind in fast allen Kantonen die Investitionskosten steuerlich abzugsfähig. Wer heute auf Sonnenenergie setzt, kann dies, neben vielen anderen Aspekten auch, aus Rentabilitätsüberlegungen heraus tun. Insbesondere im Hinblick auf stetig steigende Strompreise zeigt sich zudem zukünftig ein tendenziell noch besseres Bild.

Irrtum Nummer 2: Eine Solaranlage produziert während ihrer Lebensdauer weniger Strom als die Herstellung verbraucht.

Dieses Gerücht, Solaranlagen würden die zur Herstellung notwendige Energie nie mehr wieder einspielen, hält sich seit den Anfängen der Photovoltaik in den 50er Jahren hartnäckig. Damals wurden Solarmodule zur Stromversorgung von Satelliten eingesetzt, wobei der Energierücklaufzeit kein grosser Stellenwert beigemessen wurde. Heute liegt diese, je nach Technologie, in unseren Breiten bei etwa 2 Jahren – Tendenz sinkend. Bezogen auf die lange Lebensdauer von über 30 Jahren ist das ein ausgesprochen guter Wert.

In Bezug auf den Vergleich zwischen Herstellungsaufwand und Resultat sollte jedoch auf mehr als nur auf den Stromverbrauch bei der Herstellung geschaut werden. Eine gute Messgrösse ist die CO₂-Bilanz oder der CO₂- Fussabdruck. Aktuelle Ökobilanzberechnungen ergeben, dass für die künftige Solarstromversorgung der Schweiz mit Treibhausgas-Emissionen von 41«g/kWh zu rechnen sind . Die in älteren Studien aufgeführte Umweltbelastung von 97«g/kWh ist wesentlich zu hoch, weil wichtige technologische Entwicklungen bei den Photovoltaikanlagen und Besonderheiten der dezentralen Stromeinspeisung nicht berücksichtigt wurden. Im Gegensatz zu den Schlussfolgerungen dieser Studien wird sich der Verbrauch seltener Rohstoffe bei Solarstrom künftig kaum vom Verbrauch anderer Stromerzeugungsarten unterscheiden. Der Ökobilanzvergleich verschiedener Stromproduktionen zeigt, dass Strom aus Wind, Wasser und Photovoltaik die niedrigsten Umweltbelastungen aufweist. Die Unterschiede zwischen diesen 3 erneuerbaren Stromerzeugungsarten sind erheblich kleiner geworden. Es gilt aus diesem Grund, das grosse Potenzial von Solarstrom in der Schweiz rasch zu erschliessen, um die Produktion von nicht erneuerbarem, umweltbelastendem Strom zu ersetzen.

Irrtum Nummer 3: Solaranlagen können nicht entsorgt werden und landen als Sondermüll auf der Deponie.

Aufgrund der langen Lebensdauer der Module steht dieses Thema noch nicht in der Öffentlichkeit. Es ist aber deswegen nicht weniger spannend. Und die Branche ist darauf vorbereitet: Fast alle wichtigen Anbieter haben sich im Verband «Photovoltaik-Cycle» oder ähnlichen Organisationen zusammengeschlossen, um ein freiwilliges Rücknahme- und Recyclingkonzept zu erarbeiten. 

Bei der Entsorgung problematisch sind Dünnschichtmodule, wie Cadmiumtellurid oder CIS. Bei den am häufigsten in der Schweiz verwendeten poly- und monokristallinen Modulen wird nur Siliziumsand verwendet. Silizium (das zweithäufigste Element der Erde) ist völlig ungiig, zudem recyclebar und kommt in normalem Sand vor. Module von vertrauenswürdigen Lieferanten sind also problemlos recyclebar – und das auch noch nach 30 Jahren. Interessant ist auch, dass die Photovoltaik-Zelle keiner Alterung unterworfen ist. Eine solche Zelle wird nicht verbraucht oder beschädigt, sondern läuft quasi unendlich lange. Allerdings kann das Deckglas über der stromproduzierenden Schicht verschmutzen oder verkratzen, die elektrischen Anschlüsse oxydieren oder die Kabel brechen. Daher ist das Solarmodul als Ganzes einer Alterung unterworfen und muss nach 30 bis 40 Jahren ausgewechselt werden. 

Die Frage nach der Entsorgung ist bei neuen leistungsfähigen Speichern spannender. Im Gegensatz zu den Modulen stecken hier die Konzepte für Entsorgung und Recycling noch in den Kinderschuhen. Unbedingt kritisch beleuchten sollten Kunden von Solarstromspeichern auch das Thema Risiko bei langer Total-Entladung und bei einem Gebäudebrand.

Und noch ein Irrtum: Die Produktion von Solarmodulen verursacht giftige Treibhausgase. 

In einigen Medienberichten angesprochen, war das relativ «neue» Treibhausgas Stickstofftrifluorid (kurz NF3 ). Man unterstellt ihm zurecht, dass es ungefähr 10’000 Mal treibhauswirksamer ist als Kohlendioxid (CO₂) und dass es in der Halbleiter- und Solarstromindustrie angewandt wird. Selten erwähnt wird aber, dass es vorrangig in der Produktion von Mikrochips und LCD-Bildschirmen verwendet wird. Im Solarbereich wird dieses Gas nur bei der Dünnschicht-Zellen-Produktion (rund 10 % des Gesamtaufkommens) und nur in manchen Fabriken eingesetzt. Praktisch nichts davon wird allerdings freigesetzt.

Irrtum Nummer 4: Einmal gebaut, braucht eine Solaranlage keinen Unterhalt.

Die Aussage, eine Solaranlage sei wartungsfrei, ist ein Verkaufsargument, an welchem potenzielle Käufer einen unseriösen Anbieter erkennen können. Eine Solaranlage ist, im Vergleich zu anderen Installationen, bestenfalls wartungsarm. Es gibt trotzdem verschiedene Bereiche, welche aus Sicherheits- und aus Leistungsüberlegungen kontrolliert, gewartet oder unter Umständen ersetzt werden müssen.

Verschmutzung und Reinigung

Wie jedes Auto, jedes Dachfenster und jedes Fenster verschmutzen auch Photovoltaikanlagen. Die Leistungsfähigkeit einer schmutzigen Solaranlage ist deutlich vermindert. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine regelmässige Reinigung.

Faktoren für den Grad der Verschmutzung von Photovoltaikanlagen 

Nicht alle Anlagen verschmutzen gleich schnell und gleich stark. Es gibt einige Faktoren, die eine Verschmutzung fördern. Dazu gehören zunächst der Standort und der Installationsort der Photovoltaikanlage. Anlagen in der Nähe von Schmutzquellen verschmutzen meist leichter und schneller als Anlagen an «sauberen» Standorten. Es sollte bereits während der Planung darauf geachtet werden, dass keine zu starken Schmutzquellen in der Nähe der Photovoltaikanlagen auftreten. Ein klassisches Beispiel ist eine Anlage auf einem Schweinestall. Hier haben Anlagenbesitzer oftmals erheblichen Aufwand und Kosten für eine Reinigung. Ohne regelmässige Reinigung wäre eine solche Anlage häufig gar nicht wirtschaftlich. 

Anlagen mit Nord-, Ost- oder West-Ausrichtung verschmutzen ebenfalls schneller. Die Erfahrung zeigt, dass Photovoltaikanlagen mit nicht idealer Ausrichtung in zahlreichen Fällen schneller von Pionierpflanzen besiedelt werden als Anlagen mit idealer Süd-Ausrichtung. Neben dem Standort und der Ausrichtung spielt bei der Verschmutzung von Photovoltaikanlagen auch die Dachneigung eine Rolle. Grundsätzlich gilt: je flacher die Neigung, desto schneller und stärker die Verschmutzung. Die Selbstreinigung der Anlage funktioniert besser, wenn die Anlage steiler ist – so kann sich der Schmutz weniger gut absetzen.

Ertragsgewinn durch Photovoltaik-Reinigung

Nebenstehende Grafik zeigt den Mehrertrag, den Sie innerhalb von 3 Jahren durch regelmässige Reinigung der Photovoltaikanlage erzielen können. Dieser Mehrertrag ist zum einen abhängig von der Anlagengrösse und zum anderen von der Verschmutzungssituation.

Irrtum Nummer 5: Den (ganzen) produzierten Solarstrom ins Netz einzuspeisen, ist sinnvoll.

Die Rahmenbedingungen zur Förderung von Solaranlagen und für die Vergütung von eingespeistem Strom, verändern sich oft und stark. Tendenziell ist die Höhe der Förderungen rückläufig. Deshalb macht es Sinn, ihren produzierten Solarstrom zwischenzuspeichern, um ihn dann zu anderen Zeiten selbst zu verbrauchen. Dabei ist es wichtig, folgenden Grundsatz nicht ausser Acht zu lassen: «Es ist weder ökologisch, noch ökonomisch, ein am öffentlichen Stromnetz angeschlossenes Haus autark zu versorgen.» 

Bei der neuesten Generation von Solar-Batterien resultieren heutzutage Preise von CHF 0.25/kWh bis CHF 1.–/kWh. Daraus ist zu entnehmen, dass eine, in Leistung und Grösse gut abgestimmte, Photovoltaikanlage mit Speicher sehr wohl im Bereich der Wirtschaftlichkeit betrieben werden kann. Die Kombination von folgenden Faktoren machen die Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mittels Speicher zunehmend spannender: Steigende Strompreise, massive Förderung von Eigenverbrauch und Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (kurz ZEV) sowie die interessante Entwicklung von Preisen und Kapazitäten bei den Speichern. 

Wer wegen Versorgungsbedenken sowieso mit einem zusätzlichen Insel-/Notstrom-/BackUp-System arbeitet, sollte dies unbedingt in Richtung Eigenverbrauch optimieren. Mit oder ohne Stromspeicher ist es sinnvoll, seinen Verbrauch dem Sonnenangebot anzupassen. Dies geht beispielsweise mit Zeitschaltuhren (für Kühl- und Gefriergeräte) oder mit intelligenten Steuerungen in Wasch- und Spülmaschine oder beim Backofen. 

Um die Netze zukünftig von überhöhten sommerlichen Solarstrommengen zu entlasten, ist es sinnvoll, das mittägliche «Mehr» zu speichern und abends im eigenen Haus zu verbrauchen. Wer hier investiert, scha zusätzliche Versorgungssicherheit, unterstützt den Aufbau einer dezentralen Stromversorgung und langfristig auch die Optimierung von Stromspeichersystemen. Solche dezentralen Stromversorgungen oder Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch werden vom neuen Energiegesetz aktiv unterstützt und heutzutage von unabhängigen Anbietern, wie zum Beispiel der Firma SEL (Smart Energy Link) eingebaut und unterhalten.

Hinweis: Das Thema Eigenverbrauch von Solarstrom ist sehr umfangreich. Wir empfehlen auf jeden Fall die Kontaktaufnahme mit einem Solarprofi, da sich die Rahmenbedingungen in kurzen Zeitabständen immer wieder ändern.

Eigenverbrauch ist erwünscht und wird gesetzlich gefördert 

Wer Solarstrom produziert, kann und soll diesen auch selber nutzen. In Hinblick auf die Einmalvergütung für Solaranlagen und auf steigende Preise für Strom aus der Steckdose, ist der Eigenverbrauch von Solarstrom auf jeden Fall empfehlenswert. Mit dem neuen Energiegesetz wird der Eigenverbrauch und auch der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bei mehreren Wohnungen oder sogar Liegenschaften erwünscht und gefördert. Neben der Abdeckung des üblichen Stromverbrauches eines Haushaltes kann mit Solarstrom auch beispielsweise eine Wärmepumpe betrieben oder ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden.

Irrtum Nummer 6: Die Solaranlage selber bauen ist günstiger, als sie vom Profi erstellen zu lassen.

montieren sowie anzuschliessen, sollte gut überlegt sein. Es spielen verschiedene Faktoren in die Evaluation hinein. Der Garantieanspruch bei selber montierten Anlagen besteht nur auf den Komponenten – wenn überhaupt. Verschiedene Hersteller von Solarkomponenten, wie Modulen, Wechselrichtern und Unterkonstruktionen, machen die Garantieleistungen davon abhängig, wer die Anlage montiert. Im Garantiefall bei Eigenbauten kann es durchaus sein, dass kein Anspruch besteht.

Absturzsicherung bei der Montage – zu Ihrer eigenen Sicherheit

Arbeiten auf Dächern sind gefährlich. Folgende Zahlen der SUVA belegen diese Aussage eindrücklich: Durchschnittlich 9’000 berufsbedingte Absturzunfälle ereignen sich jährlich. Im Schnitt haben 370 dieser Opfer bleibende Schäden und beziehen Invalidenrenten. Jedes Jahr enden um die 25 Absturzunfälle tödlich. Fast jeder dritte Arbeitsunfall mit Invalidität oder Todesfolge ist ein Absturzunfall. Absturzunfälle verursachen durchschnittlich 270 Millionen CHF direkten Schaden pro Jahr. Dies ist ¼ aller Leistungen, welche die Suva jährlich für Berufsunfälle zahlt. Professionelle Solarinstallateure messen der Sicherheit einen hohen Stellenwert zu. Dies bezieht sich einerseits auf die Ausrüstungselemente und andererseits auf die Ausbildung der ausführenden Mitarbeiter. Wenn sich Selbstbauer alle notwendigen Sicherheitsausrüstungen, wie Seile, Anseilgurte, Gerüst, Auffangschutz, Seitenschutz sowie, unter Umständen sicherheitsrelevante, Montagehilfen, wie Hebebühnen, Lie und Kräne selber anschaffen wollen, steigen die Kosten frappierend. Wer seine eigene Sicherheit unter dem Motto: «Ich passe schon auf!» in den Hintergrund stellt, riskiert seine Gesundheit und, im schlimmsten Fall, sein Leben. Es kommt hinzu, dass die Unfallversicherung des Arbeitgebers fast sicher Regressforderungen wegen Grobfahrlässigkeit stellen wird. Das Risiko einer solchen Belastung der Familie und der Angehörigen sollte vorher bedacht werden.

Anschliessen elektrischer Komponenten

Das Verlegen und Zusammenstecken von Solarmodulen benötigt keine Installationsbewilligung nach NIV mehr. Diese veränderten Rahmenbedingungen gelten ab September 2013. Damit dürfen beispielsweise Dachdecker, Spengler, Zimmerleute sowie andere Facharbeiter und auch Liegenschaftsbesitzer Solarmodule verlegen und zusammenstecken. Ergänzend erwähnt sei hier, dass es dazu an den Modulen «berührungsgeschützte» Stecker braucht und die Personen, die die Montage ausführen, gut informiert beziehungsweise instruiert sein müssen. Insbesondere müssen sie genau wissen, welche Module wie zusammengesteckt werden und wo der String an das String-Anschlusskabel angeschlossen sein muss. Hierzu ist ein vollständiger String-Plan notwendig. Der Elektroinstallateur kontrolliert anschliessend die Modulverschaltung mittels Messung der String-Spannung. Erst wenn diese korrekt ist, dürfen die Strings parallel geschaltet und an den Wechselrichter angeschlossen werden. 

Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) schreibt zu diesem Thema: «Keine Installationsbewilligung ist für das Montieren der Unterkonstruktion und der Solarmodule notwendig. Für das Zusammenstecken von Photovoltaik-Modulen (Solarmodule) mit fertig konfektionierten, steckbaren Stringkabeln (Verbindung zwischen Photovoltaik-Modulen) ist ebenfalls keine Installationsbewilligung notwendig. Die Abgangsleitungen vom Photovoltaik-Array (PVA = Stromerzeugungsbaueinheit) zu den Wechselrichtern sind immer durch den Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung, nach Artikel 7 oder 9 NIV, oder einer eingeschränkten Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen, gemäss Artikel 14 NIV, zu installieren. Der Inhaber der Bewilligung führt die Schlusskontrolle der Photovoltaikanlage durch. Je nach Bewilligung wird entweder ein Sicherheitsnachweis über die ganze Installation ausgestellt oder es erfolgt ein Eintrag im Verzeichnis der ausgeführten Arbeiten.» 

Für Eigenbauten bedeutet das: Die Erbauer brauchen einen Fachbetrieb, um einen Teil der Installation sicher und legal anzuschliessen. Zudem muss dieser Fachbetrieb eine Schlusskontrolle der ganzen Anlage durchführen und die Sicherheit der Anlage bestätigen. Konkret kommen Heimwerker also nicht ohne externe Hilfe aus. Und selbst wenn sich der Auftrag nur auf Kontrolle und Bestätigung bezieht, wird dieser vom Umfang her viel grösser sein, als wenn der Fachbetrieb die Anlage selber montiert hat. 

Nur die Module selber einkaufen, um günstigere Preise zu erzielen

Jeder kennt jemanden, der wiederum jemanden kennt, der gute Beziehungen zu jemandem hat. Nach diesem Motto kann man viele Solarmodule irgendwoher günstig beziehen – oder man meint es jedenfalls. Tatsächlich ergeben sich in den meisten Fällen, wenn es denn wirklich versucht wird, zusätzliche Kosten von Transport, Zoll oder anderen Gebühren. Diese machen die meisten selbst gekauften oder sogar selbst importierten Produkte am Schluss teurer als wenn sie über den Installateur beziehungsweise Solar-Generalunternehmer bezogen worden wären. Dieser kauft pro Jahr eine grosse Menge an Modulen bei seinen Lieferanten ein und profitiert dadurch von besseren Konditionen als einmalige Privatkunden. Auch kann eine technisch versierte Fachperson viel besser evaluieren, welche Solarkomponenten die besten für den jeweiligen Einsatz sind. Bei den vermeintlichen Schnäppchen handelt es sich nämlich oftmals um qualitativ minderwertige oder veraltete Ware.

Irrtum Nummer 7: Die Preise für Solaranlagen sinken und der Wirkungsgrad steigt – ich warte mit der Investition noch zu.

Seit vor vielen Jahren die ersten Solaranlagen installiert wurden, hat sich einiges verändert. Die 2 augenscheinlichsten Veränderungen waren die Preisentwicklung und der bessere Wirkungsgrad bei den Modulen.

Preise sind nicht mehr rückläufig

Die Kosten, die durch Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage entstehen, sind verschieden. Die oft thematisierten Modulpreise machen mittlerweile nur noch einen kleinen Teil der Installationskosten aus. Die Betriebskosten, der Unterhalt sowie die Wartung werden beim Verkauf gerne unterschlagen. Weitere Informationen zu diesem Thema sind im entsprechenden Kapitel dieser Publikation nachzulesen. Weitere Elemente der Installationskosten sind Planung, Montage, Unterkonstruktion und Wechselrichter. Module und Wechselrichter ergeben zusammen durchschnittlich 30 % (siehe Grafik oben rechts) der Gesamtkosten. Die Preise, die in den letzten Jahren kontinuierlich gefallen sind, sind nur die der Solarmodule. Im langjährigen Durchschnitt reduzierten sich die Kosten jährlich um rund 6 bis 7 %; in den letzten Jahren sogar wesentlich mehr. Diese Entwicklung hielt bis Anfang 2013 an. Seither hat sich das Preisniveau eingependelt und es sind keine wesentlichen Veränderungen, weder nach oben noch nach unten, abzusehen. Alle anderen Kosten sind in den letzten 4 Jahren, abgesehen von der Teuerung, nahezu konstant geblieben. Die Ausgaben für Aufdach- und Flachdachanlagen (bis 10 kW) liegen aktuell zwischen 1500«–«2500 CHF/kWp (250«–«360 CHF/m²). Gut in die Gebäudehülle integrierte Anlagen sind etwa 15 % teurer. Sie decken jedoch meist zusätzliche Funktionen, wie Beschattung oder Dichtung, ab. Grössere Anlagen können bereits zu deutlich tieferen Kosten realisiert werden. 

Entwicklung Wirkungsgrad

Die Solargegner kritisieren gerne, dass Solaranlagen (egal ob zur Strom- oder Wärmeerzeugung) nur Wirkungsgrade von 10 bis maximal 40 % erreichen. Leider ist aus diesen Zahlen oft nicht herauszufinden, womit eigentlich gerechnet wird. Konkret geht es oftmals um den Vergleich zwischen fossilen Brennstoffen, wie Erdöl oder Erdgas, und Solarenergie. Bei Heizöl wird beispielsweise ein Wirkungsgrad von 70 bis 90 % ins Feld geführt. Dieser Vergleich hinkt jedoch insofern, dass endliche Ressourcen mit dem unendlich vorhandenen, kostenlosen Licht der Sonne oder mit vorhandener Erdwärme verglichen werden. 20 % einer unendlichen Energiequelle ist noch immer besser als 90 % eines endlichen Rohstoffes. Schliesslich ist es bei den Photovoltaikanlagen nur eine Frage des Flächenbedarfs und nie eine Frage der Verfügbarkeit der Energie. Der Wirkungsgrad von Photovoltaik-Modulen ist seit über 10 Jahren nahezu konstant. Und auch hier ist keine Veränderung, beispielsweise durch einen Entwicklungsschritt in der Technologie, abzusehen. Auf immer bessere und immer günstigere Module zu spekulieren ist also sinnlos.

Irrtum Nummer 8: Unfälle und Absturzsicherungen gehen den Bauherren nichts an.

Viele Bauherren und Liegenschaftsbesitzer sind der Meinung, dass für die Sicherheit der Arbeiter auf ihrem Dach der Installateur, beziehungsweise die Wartungsunternehmung, zuständig ist. Das stimmt so nicht. Für die Sicherheit auf dem Dach, ob daran Bauarbeiten im Gang sind oder nicht, ist der Eigentümer der Liegenschaft zuständig. Die Zuständigkeit betrifft auch die Absturzsicherung für nachträgliche Wartungsarbeiten. Es lohnt sich also durchaus, folgende Gesetzestexte und wegweisenden Bundesgerichtsurteile zu berücksichtigen:

Unternehmerhaftung

Strafgesetzbuch (StGB): Artikel 229: Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes die anerkannten Regeln der Baukunde ausser Acht lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und mit Busse bestraft. 

Bauarbeitenverordnung (Artikel 3; SIA 232:2012 und 271:2007) Planung von Arbeiten: Absturzsicherungsmassnahmen für den Bau und den Unterhalt von Solaranlagen müssen geplant, ausgeschrieben und umgesetzt werden. Sichere Zugänge sind zu gewährleisten. Die Rettung ist sicherzustellen. Der Kollektivschutz hat Vorrang.

Eigentümerhaftung

Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese, infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung, verursachen. Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind. 

Auszug aus einem Bundesgerichtsurteil: Es handelt sich um eine Kausalhaftung, welche – ohne Verschulden des Eigentümers – ihren Grund im objektiven Mangel hat. Darüber hinaus kann der Eigentümer auch strafrechtlich oder nach den allgemeinen Haftpflichtnormen von Art. 41 ff. OR zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihm eine Unterlassung der notwendigen Sorgfalt – zum Beispiel der angemessenen Sicherheitskontrollen – vorgeworfen werden muss.

Auszug aus einem Bundesgerichtsurteil: Zum ordnungsgemässen Zustand einer Baute oder Anlage gehört auch eine hinreichende Sicherheit. Ein Mangel des Werks im Sinne von Art. 58 OR «liegt somit vor, wenn das Werk beim bestimmungsgemässen Gebrauch keine genügende Sicherheit bietet. Ein Werk gilt deshalb nur dann als mängelfrei, wenn es mit denjenigen baulichen und technischen Schutzvorrichtungen versehen ist, die notwendig sind, um eine sichere Benutzung zu gewährleisten». 

Auszug aus einem Bundesgerichtsurteil: Soweit es um die Sicherheit von Menschen und ihren Schutz vor Körperverletzung und Tötung geht, gibt es grundsätzlich keine Konzessionen. Ein akzeptiertes Risiko darf es hier nicht geben. Alle für die Sicherheit von Menschen notwendigen Aspekte müssen – soweit nur möglich – geprüft werden, und zwar unabhängig von den Kosten.

Irrtum Nummer 9: Eine Photovoltaikanlage verursacht gesundheitsschädigenden Elektrosmog.

Das Thema Elektrosmog einfach mit dem Esoterik-Stempel zu versehen und damit in die Ecke nicht mess- und nachvollziehbar zu stellen, ist falsch. Elektrosmog ist messbar und wirkt sich nachweislich negativ auf die Gesundheit von Mensch und Tier aus. Ob eine Photovoltaikanlage einen Einfluss auf den Elektrosmog in einer Liegenschaft hat, darüber gehen die Meinungen von Experten auseinander. Es gibt sogar die These, dass ein geschlossenes Gleichstromfeld abschirmend gegen von aussen strahlende Felder (Mobilfunkturm oder ähnliches) wirkt. Sicher ist allerdings Folgendes: Ein Solarstrommodul kann nicht elektromagnetisch abstrahlen. Einzig der Wechselrichter kann störend wirken – aber eher durch Geräusche. Deshalb sollte er nie im Klassenzimmer oder in einem tagsüber genutzten Wohnraum hängen. 

Elektrosmog entsteht nur in Gerätenähe

Wie bei jedem Betriebsmittel (wie Radios, Leuchten, Herd und so weiter) entsteht auch beim Wechselrichter Elektrosmog. Dieser nimmt aber mit zunehmendem Abstand vom Gerät ab. Sobald sich der Mensch mindestens 1 bis 2 Meter von der Elektrosmogquelle entfernt, geht die Feldstärke gegen null. 

Bei modernen Wechselrichtern wird zwar immer noch ein elektrisches Feld gemessen, doch die Werte liegen deutlich niedriger als beispielsweise diejenigen von einem Netzteil eines Laptops. 

Es gibt auch die Vermutung, dass Solarpanels den selbstproduzierten Elektrosmog verstärken beziehungsweise verteilen. Diese Antennenwirkung ist zwar vorstellbar, konnte aber bis heute nicht gemessen werden. Um auch dieses Risiko auszuschliessen, kann zwischen der Solaranlage und dem bewohnten Bereich einer Liegenschaft ein an die Erdung angeschlossenes Metallnetz eingezogen werden.

Irrtum Nummer 10: Heizen mit Solarstrom ergibt Sinn.

Es gibt die Möglichkeit, mit einer Solarstromanlage tagsüber den Strom für Nachtspeicheröfen oder Elektroheizungen zu erzeugen. Dies ist aber ökologisch wie ökonomisch alles andere als sinnvoll. Zum einen ist die tatsächliche Ausnutzung bei der Wärmeerzeugung mit Strom meist ziemlich schlecht und zum anderen kostet eine saubere Kilowattstunde (kWh) Strom etwas mehr als eine subventionierte, nächtliche kWh. Das Entscheidende jedoch ist, dass gerade dann, wenn die meiste Energie benötigt wird (kalter Winter) am wenigsten Solarenergie zur Verfügung steht. Durch den rapiden Preisverfall für Solarstrommodule und durch die gleichzeitig starke Absenkung der Stromeinspeisevergütung hat sich in diesem Bereich in den letzten Jahren zwar einiges verändert, doch der Grundsatz bleibt weiterhin bestehen. Allerdings kann es sehr wohl interessant sein, eine Wärmepumpe, die das Label «Smart Grid Ready» hat, mit dem überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage zu betreiben. Die Grösse der Wärmepumpe, des Pufferspeichers sowie der Photovoltaikanlage sollte aber darauf abgestimmt sein, um den eigenen Strom so wirtschaftlich wie möglich zu verbrauchen. Kann man die Heizung nicht wechseln oder ist die Wärmepumpe nicht «Smart Grid»-fähig, kann der Sonnenstrom auch direkt für die Produktion von Warmwasser im Boiler verwendet werden. Diese direkte Verwendung von Sonnenstrom für das Aufheizen von Wasser empfiehlt sich aber nur im Sommer, wenn der Stromüberschuss sehr gross ist. Sinnlos bleibt das echte Insel-System, in dem man eine Batterie beladen würde, um damit im Bedarfsfall einen Heizstab zu betreiben.