Förderung für erneuerbare Energie
Kantone, Gemeinden und Energieversorger unterstützen Hausbesitzer finanziell, wenn sie energieeffizient bauen respektive erneuerbare Heizsysteme berücksichtigen.
Um die Ziele der Energiestrategie des Bundes zu erreichen, verschärfen die Kantone ihre Bauvorschriften. Parallel dazu schaffen sie gemeinsam mit dem Bund neue Anreize für das energieeffiziente Bauen und den Einsatz von erneuerbarer Energie.
Für viele Laien ist die Vielfalt an Förderprogrammen unübersichtlich. Hier ist eine Übersicht:
Das Gebäudeprogramm
«Das Gebäudeprogramm» ist eine nationale Energieförderinitiative mit dem Zweck, den Energiefussabdruck des Gebäudeparks zu verkleinern. Bund und Kantone teilen sich dabei die Arbeit: Der Bund stellt das Geld zur Verfügung, das aus der CO2-Abgabe für fossile Treib- und Brennstoffe stammt. Damit fördern die Kantone die energetische Erneuerung von Wohn- und Geschäftshäusern, wofür ein Gesuch gestellt werden kann. Hausbesitzer müssen sich, unabhängig vom Gebäudestandort, jedoch an gewisse Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle halten, wie die Dämmung von Dächern und Fassaden und/oder einen Fensterersatz. Fördergesuche sind vor Baueingabe bei der jeweiligen kantonalen Energiefachstelle einzureichen.
Energieförderung im Kanton Bern
Die Energieförderprogramme der Kantone leiden an Unbeständigkeit: Die meisten Budgets werden jährlich gesprochen und laufend kommen neue Vorgaben dazu. Deshalb lautet die wichtigste Empfehlung für Hausbesitzer, sich frühzeitig bei Gemeinde oder Kanton zu informieren. Auch der Kanton Bern hat seine Förderanreize per März 2020 neu angepasst. Folgende Massnahmen werden gefördert:
Beiträge an die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises der Kantone GEAK Plus
- Der Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK Plus zeigt auf, wie viel Energie Ihr Gebäude bei standardisierter Benutzung für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und andere elektrische Verbraucher benötigt.
- Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012.
Sanierung von Gebäuden nach GEAK-Klassen, Wohnbauten
- Förderbeitrage werden für energetische Gebäudeanpassungen von Wohnbauten ausgerichtet, die eine Verbesserung um mindestens 2 GEAK-Effizienzklassen (Gebäudehülle und Gesamtenergie) erreichen. Die Beiträge werden pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) ausbezahlt, die in der Regel der zu beheizenden Fläche entspricht.
- Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
- Energieeffiziente Gebäude profitieren zusätzlich von einem Effizienzbonus.
Beiträge an den Ersatz von fest installierten, bewilligten Elektro- und Ölheizungen
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
- Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
- Soweit anwendbar, sind Anlagen mit dem Zertifikat «Wärmepumpen-System-Modul» (WPSM) einzusetzen.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohnbauten ein GEAK zu erstellen. Ohne gültigen GEAK wird kein Förderbeitrag ausbezahlt.
Beitrage an thermische Solaranlagen
- Beitragsberechtigt sind Anlagen, nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, mit Baujahr vor 2012.
- Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.
Ausserdem wird gefördert:
- Beiträge an energieeffiziente Gebäude (Effizienzbonus)
- Sanierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohnbauten nach Minergie und Plusenergie
- Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen
- Machbarkeitsstudien
Förderangebote von Gemeinden und Energiewerken
Förderbeiträge für energetisch gute Bauten und erneuerbare Energien richten bisweilen auch Städte und Gemeinden sowie regionale Energieversorger aus.
Förderung für Stromerzeugung
Auch die Erzeugung von Strom – beispielsweise aus Sonnenlicht – wird gefördert. Auf nationaler Ebene wird die Förderung für Ökostrom von Pronovo koordiniert. Für die Photovoltaik handelt es sich hierbei um die Modelle KEV und Einmalvergütung. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Themenwebseite www.einmalvergütung.ch.
Zudem gibt es bei vielen Gemeinden Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen bei Sanierungen und Neubauten.
Steuerabzüge
Gut zu wissen ist auch: Investitionen für energetische Gebäudesanierungen erlauben oft einen Steuerabzug. Dasselbe gilt auch für Rückbaukosten bei einem Ersatzneubau.
Eine Übersicht aller Programme von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sind in der Datenbank www.energiefranken.ch abrufbar, dazu Kampagnen regionaler Energieversorger und weiterer Anbieter.
Haben Sie Fragen zum Thema Förderprogramme? Kontaktieren Sie uns.
Kontakt aufnehmenUnterstützung vom Umbaucoach – auch für Förderungsgesuche
Möchten Sie die Gebäudeenergieeffizienz verbessern? Wir klären bei jedem Umbau im Vorfeld genau ab, welche Möglichkeiten für Förderungen bestehen. Der Beratungsbericht GEAK Plus sowie eine detaillierte Analyse der bestehenden Bausubstanz sind bei uns selbstverständlich.
Der Umbaucoach begleitet Sie als Bauherren durch das ganze Projekt – von der Idee bis zur Kontrolle der Abrechnung. Mit der Erfahrung aus über 2000 umgesetzten Umbauprojekten steht Ihnen ein Experte zur Seite, der Sie unterstützt, alle Fragen beantwortet und Ihnen viel Arbeit abnimmt.
Möchten Sie mehr über den Umbaucoach erfahren?
Zum UmbaucoachMöchten Sie ein Umbauprojekt analysieren lassen?
Zur Analyse