Eigenmietwert fällt – jetzt Umbau clever planen

Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Damit endet ein fast hundertjähriges System. Für Hauseigentümer bedeutet dies eine bedeutende steuerliche Veränderung. Wichtig ist jedoch: Der Eigenmietwert wird nicht sofort gestrichen, sondern frühestens ab 2029. Bis dahin bleibt alles beim Alten, das heisst, die bisherige Veranlagung gilt weiterhin.

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Was heisst das nun ganz konkret?
Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts entfallen grundsätzlich auch die Steuerabzüge für Schuldzinsen, Unterhalts- und Renovationskosten. Investitionen in energiesparende Massnahmen sind bei der direkten Bundessteuer ebenfalls nicht mehr abzugsfähig. Allerdings haben die Kantone die Möglichkeit, solche Abzüge auch in Zukunft zuzulassen – im Kanton Bern ist davon auszugehen, dass energetische Sanierungen weiterhin steuerlich berücksichtigt werden. Wer den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum plant, kann zudem in den ersten Jahren von einem Pauschalabzug profitieren, der über zehn Jahre schrittweise abnimmt.
 
Wo liegen die Grenzen?
Während die Steuerabzüge für den allgemeinen Liegenschaftsunterhalt künftig wegfallen, bleiben energetische Massnahmen, die zur Einsparung von Energie und zur Erreichung der Klimaziele beitragen, in vielen Kantonen voraussichtlich abzugsfähig. Dazu zählen etwa Wärmedämmungen, der Ersatz alter Heizsysteme oder die Installation einer Photovoltaikanlage. Auch denkmalpflegerische Arbeiten können weiterhin berücksichtigt werden. Dagegen entfällt die Möglichkeit, allgemeine Renovationen ohne Bezug zur Energieeffizienz steuerlich geltend zu machen.
 
Planung von Renovationen ist zentral
Für Eigentümer bedeutet die Reform vor allem eines: rechtzeitig planen. Bis 2029 können noch alle Renovationen wie gewohnt abgezogen werden. Danach wird klarer zwischen energetisch relevanten Massnahmen und allgemeinem Unterhalt unterschieden. Es lohnt sich also, geplante Investitionen sorgfältig zu prüfen und eine sinnvolle Reihenfolge festzulegen. Überstürztes Handeln ist nicht nötig – wohl aber eine durchdachte Planung. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Wir helfen Ihnen, einen langfristigen Sanierungsplan auszuarbeiten.

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