Zusammenschluss zum Eigenverbrauch: So machen Sie mehr aus Ihrem Solarstrom

Nach wie vor schreitet der Ausbau von Photovoltaikanlagen voran. Infolgedessen nimmt auch der Anteil von Solarstrom am Gesamtverbrauch elektrischer Energie in der Schweiz zu. Aktuell stammten rund 10 % der gesamten Schweizer Stromproduktion aus PV-Anlagen. Unter dem Gesichtspunkt der Energiewende hin zu einer ökologisch nachhaltigeren Zukunft sind dies gute Nachrichten. Allerdings geht dies auch mit der Herausforderung einher, die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen. An sonnenreichen Tagen kann die Stromproduktion die Nachfrage nach Elektrizität übersteigen. Folglich ist es nicht möglich, den gesamten erzeugten Solarstrom gleichzeitig ins Verteilnetz einzuspeisen. Aus diesem Grund setzen sich  immer mehr Netzbetreiber dafür ein, die maximal ins Stromnetz einleitbare Menge an Sonnenstrom zu beschränken. Das dient zwar der Netzentlastung, es schränkt allerdings gleichzeitig die Möglichkeiten der PV-Anlagen-Betreiber ein. Eine attraktive Alternative zur konventionellen Einspeisung von Solarstrom ins Netz bieten die verschiedenen Modelle des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch.

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ZEV – mehrere Parteien im gleichen Gebäude nutzen den Solarstrom gemeinsam
Besitzt ein Eigentümer eines Einfamilienhauses eine PV-Anlage, so ist dieser bestrebt, möglichst viel des selbst produzierten Stroms für den Eigenverbrauch einzusetzen. Das hilft einerseits der Umwelt und andererseits dem eigenen Portemonnaie. Denn dadurch muss weniger Strom aus dem öffentlichen Verteilnetz zusätzlich eingekauft werden.
Diese grundsätzlich sinnvolle Idee sollte auch in Fällen umsetzbar sein, in denen eine Liegenschaft von mehreren Parteien gemeinsam bewohnt wird. Dies trifft zum Beispiel auf Stockwerkeigentümergemeinschaften zu. Für derartige Fälle besteht seit 2018 die Möglichkeit eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV). Der ZEV baut auf einem intelligenten Energiemanagement-System auf, das eine gemeinschaftliche Nutzung des erzeugten Stroms ermöglicht. Gleichzeitig wird der ZEV gegenüber dem Netzbetreiber als ein einzelner Endverbraucher dargestellt. Dank des selbst erzeugten Solarstroms können sämtliche Hausbewohner von tieferen Stromkosten profitieren. Ein weiterer Vorteil des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) liegt in der deutlich reduzierten Abhängigkeit von externen Elektrizitätsanbietern. Allerdings müssen dabei bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich der Anschlussleistung an die PV-Anlage erfüllt werden. Für einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist zudem die vertraglich geregelte Zustimmung aller Parteien einer Liegenschaft erforderlich.
 
Virtueller ZEV – vom selbst produzierten Solarstrom profitieren mehrere Gebäude
Neu ist seit Anfang 2025 die Einführung des virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV), der eine grössere Flexibilität bei der Nutzung von lokalem Strom bietet. Das bedeutet, dass ein ZEV nun über ein einzelnes Gebäude hinaus ausgebaut werden kann. Während die Grundidee einer möglichst hohen Eigennutzungsquote des Solarstroms erhalten bleibt, erlaubt ein vZEV ab sofort den Zusammenschluss mehrerer PV-Anlagen-Betreiber und Solarstrombezüger, die nicht zwingend gemeinsam in einer Wohnanlage leben müssen. Dadurch wird es möglich, dass mehrere nahe beieinander liegende Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser gemeinsam umweltfreundlichen und kostengünstigen Strom aus einer oder mehreren PV-Anlagen nutzen können.
Für einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) gelten unter anderem spezifische Anforderungen an die Anschlussleistung der PV-Anlage. Zudem müssen alle beteiligten Grundstücke an denselben Verteilerkasten des Netzbetreibers angeschlossen sein. Auch in diesem Fall ist das Einverständnis aller Beteiligten erforderlich.
 
LEG – das Quartier oder das ganze Dorf wird zum Stromhandelsplatz
Ein Blick in die nähere Zukunft offenbart ein noch umfassenderes Modell zur gemeinschaftlichen Energieerzeugung und -nutzung. Ab dem Jahr 2026 wird die sogenannte «Lokale Elektrizitätsgemeinschaft» (LEG) möglich. An einer LEG können auf Gemeindeebene Stromproduzenten, -verbraucher und -verwalter teilnehmen. Unter anderem gilt die Voraussetzung, dass alle Teilnehmer der LEG beim gleichen Netzbetreiber angeschlossen und mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein müssen. 
 
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