Allenbach Holzbau AG Referenz | Froeschenmoosweg 48, Reichenbach

Sicher bauen und gesund leben – mit nachhaltigen Holzbaulösungen von Allenbach Holzbau und Solartechnik.

Nachhaltige Holzbauten sind nicht nur wohngesund, sie bieten zudem eine Vielzahl von Lösungen für die unterschiedlichen Anforderungen im Bereich Sanierungen und Umbau.

Die Holzbau-Spezialisten von Allenbach Holzbau und Solartechnik schaffen mit dieser schnellen und gesunden Bauweise einen grossen Spielraum für Ihre moderne Wohnungsgestaltung und zaubern nach Ihren Vorstellungen eine behagliche Wohnatmosphäre – vom Keller bis zum Dach.

Allenbach Holzbau AG Referenz | Pochtenstrasse 6, Kiental

Zeit, Geld und Energie sparen

Die hochwertigen Holzbauten von Allenbach Holzbau und Solartechnik zeichnen sich durch extreme Langlebigkeit, tiefe Unterhaltskosten und lange Serviceintervalle aus. Sie bieten eine Vielzahl von Lösungen, deren Leistungswerte, vor allem im Bereich Schall- und Brandschutz, dank dem eingesetzten Trockenbau, positiv über der Norm liegen. Selbst eine nachträgliche Grundrissänderung ist mit der Holzbau-Lösung leicht und mit vergleichbar geringem Aufwand zu bewältigen. Hochwertiger Holzbau spart Zeit, Geld und vor allem Energie.

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Wohnraum vergrössern oder verkleinern

Wollen Sie Ihren Wohnraum vergrössern, kann Holz einen pfiffigen und effizienten Weg anbieten. Mit einer Aufstockung oder einem Anbau im Holzrahmen- oder Holzelementbau, gewinnen Sie mit Leichtigkeit an Höhe oder mehr Grundfläche. Die bestehende Tragstruktur vermag es in der Regel ohne weiteres zu verkraften, wenn ein Haus um ein Stockwerk zulegt – sofern man Holz als Baumaterial wählt. Denn im Gegensatz zu einer massiven Bauweise belastet die neue Etage die bereits gebaute Struktur kaum und auch der CO2-Fussabdruck ist deutlich kleiner als in der Massivbauweise. Ob ein neues Dachfenster, ein neues Zimmer, eine neue Galerie oder ein ganzes Stockwerk – mit Holz geht es besser und einfacher. Auch das Zusammenlegen von Zimmern oder die neue Aufteilung von Räumen oder den Einbau eines Lifts koordinieren wir gerne für Sie. 

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Nebst den technischen Möglichkeiten gilt es auch immer, die gesetzlichen Grenzen und Möglichkeiten auszuloten und abzuklären. Befindet sich das Objekt in der Bauzone oder nicht, gibt es Naturgefahren, Dienstbarkeiten, Waldabstände, Denkmalschutz et cetera? Jede dieser Einschränkungen muss vorab geklärt und angeschaut werden. Wir als Spezialisten erledigen das für Sie.

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Ökologisch bauen – besser leben

Die moderne Bauweise des ökologischen Hausbaus bietet nicht nur ein optimales Raumklima und ideale Lebens- und Arbeitsbedingungen für den Menschen. Sie berücksichtigt auch die Belange der Natur, der Energieeffizienz und der Gesundheit.

Energieeffizienz und Umweltschutz

Die bauökologischen, ökonomischen und energieeffizienten Vorteile eines zukunftsorientierten Holzbaus entfalten sich für Mensch und Natur gleichermassen. Die Holzbauweise führt, gegenüber konventionellen Bauweisen, zu einer Energieeinsparung bis über 75 %. Dies geschieht vor allem durch optimale Dämmung mit atmungsfähiger Cellulose-Isolation.

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Foto: www.andremaurer.ch

Dachsanierung und Solarstrom – zwei Bereiche, ein gemeinsamer Nenner 

Ideale Kombinations-Lösungen bei Neu- und Umbauten

Bauherren, die alle Möglichkeiten von sinnvollen und gewinnbringenden Verbindungen zwischen Holzbau und Solartechnik prüfen möchten, sind bei einem Spezialisten gut aufgehoben. Allenbach Holzbau und Solartechnik ist bekannt für ideale Lösungen bei Neu- und auch bei Umbauten. Wer also beispielsweise seine Dachsanierung mit einer neuen Solaranlage kombiniert und alles aus einer Hand bekommt, profitiert mehrfach: Von weniger Aufwand, weniger Leerläufen, einfacher Koordination und einem guten Angebot in Bezug auf Preis und Qualität. 

Mehr Informationen zum Thema Dachsanierung und Solarstrom finden Sie im Magazin «Holz&Sonne» (Ausgabe 1 zum Thema Sonnenenergie).

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Was ist der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)?

Wer Liegenschaften energietechnisch saniert, erhält Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm des Bundes und den kantonalen Förderprogrammen. In den meisten Kantonen werden auch Fördergelder für die Erstellung des GEAK mit Beratungsbericht, kurz «GEAK Plus», zugesprochen. Im Kanton Bern sind dies für ein Ein- oder Zweifamilienhaus CHF 1000.-.

Der GEAK ist der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone. Er zeigt zum einen, wie energieeffizient die Gebäudehülle ist und zum anderen, wie viel Energie ein Gebäude bei einer Standardnutzung benötigt. Dies gilt für bestehende Gebäude ebenso wie für Neubauprojekte. Der ermittelte Energiebedarf wird jeweils in Klassen von A bis G (von sehr energieeffizient bis wenig energieeffizient) anhand einer Energieetikette angezeigt – so, wie Sie es von den Elektrogeräten her kennen. Die GEAK Plus-Analysen werden von unabhängigen Spezialisten durchgeführt. Die Kosten für das Erstellen der GEAK Plus-Analyse, inklusive aller Bauteilaufnahmen, Beantragen der Fördergelder und Schlussbericht, kostet ungefähr CHF 3’200.-. Von diesem Betrag kann die Förderung von CHF 1’000.- noch abgezogen werden.

Voraussetzung, um Fördergelder zu erhalten

Eine GEAK Plus-Analyse ist zwingend nötig, um Fördergelder zu erhalten. Förderberechtigt sind Umbauten an Gebäuden mit Baubewilligungsjahr vor 2000. Die Höhe der Fördergelder richtet sich nach den erreichten Verbesserungen der Effizienzklasse sowie nach den erreichten Verbesserungen des Energieträgers. Die Höhe der Fördergelder variiert bei Einfamilienhäusern zwischen CHF 50.-/m2 und CHF 190.-/m2 (Stand 2020) pro Energiebezugsfläche. Ebenfalls wird der Ersatz des Heizungssystem subventioniert. Die gesamten Sanierungsmassnahmen müssen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein. Ein allfälliges Beitragsgesuch ist vor Baubeginn einzureichen.

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Förderbeiträge

Zusammengefasst und aufgelistet sind die wesentlichen Förderbeiträge und Bedingungen für Wohnhäuser. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Alle Bedingungen finden Sie im Leitfaden «Förderprogramm Kanton Bern» unter: www.be.ch/energieforerderung

Der Kanton Bern vergibt folgende Förderbeiträge (Stand 08. April 2021):

Beispielrechnung für die Förderung

Bestehende Bauteile haben keine Dämmung. Neue Bauteile werden nach den Anforderungen erstellt und gedämmt. Bestehende Ölheizung wird ersetzt. Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl- oder Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert.

Klassenaufstieg: voraussichtlich 3 Klassen von G in D:

Geförderte EBF: 130 + 25 = 155 m2
Förderung: 110.- pro m2 EBF
Total Förderung: CHF 17’050-
Kosten GEAK Plus: CHF -2’200.-
Was übrig bleibt: CHF 14’850.-

Dasselbe Objekt, wenn NUR die Ölheizung durch eine WP ersetzt wird:

Förderung Heizungsersatz: CHF 6’000.-
Ersatz Boiler: CHF 500.-
Kosten GEAK: CHF -2’000.-
Was übrig bleibt: CHF 8’500.-

Diese Beispielrechnung zeigt exemplarisch, dass es für die richtige und korrekte Förderung eine umfangreiche Beratung sowie Planung braucht.

Die Energiebezugsfläche (EBF), auch beheizte Brutto-Grundfläche (BGF) genannt, ist die Summe aller Grundflächen eines Gebäudes, die beheizt beziehungsweise klimatisiert werden. Dabei werden auch die Dämmungen (Wände) hinzugerechnet. Wird die EBF im Zuge der Sanierung erweitert, dann wird nur die ursprüngliche EBF gefördert, wenn plausibel belegt werden kann, dass der GEAK-Klassenaufstieg auch ohne Erweiterung erreicht werden kann. Flächen, die nicht zur EBF zählen, sind: Nebennutzflächen (ausser Sanitärräume und Garderoben), Fahrzeugverkehrs- und Funktionsflächen (Garagen, technische Räume, Abstellräume, Estriche, Heizzentralen, Waschküchen et cetera), auch wenn sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und beheizt sind. Flächen, die kleiner als 10 m2 sind und innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen, zählen zu der EBF dazu. Geschossflächen unter 1,0 m Raumhöhe zählen nicht zur EBF.

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Energy efficiency in the home

Was ist die MuKEn 2014

Bei den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) handelt es sich um das von den Kantonen gemeinsam erarbeitete «Gesamtpaket» energierechtlicher Mustervorschriften im Gebäudebereich. 

Sie bilden den «gemeinsamen Nenner» der Kantone. Sie haben ein hohes Mass an Harmonisierung im Bereich der kantonalen Energievorschriften zum Ziel, um die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für Bauherren und Fachleute zu vereinfachen. Die Harmonisierung wird durch die Verwendung von gemeinsam erarbeiteten Formularen und Vollzugshilfen zusätzlich unterstützt.

Ein nach MuKEn 2014 realisierter Neubau wird noch rund 3,5 Liter Heizöl-Äquivalente pro m2 EBF an Wärmeenergie verbrauchen und umfassend sanierte Gebäude rund 8 Liter Heizöl-Äquivalente pro m2 EBF. Die Verbrauchsvorgaben sind seit 1975 um über 75 % gesenkt worden. 

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Bauzonen und Denkmalpflege

Beim Bauen ausserhalb von Bauzonen ist die Jahreszahl entscheidend. 1969 stimmte die schweizer Bevölkerung über einen Verfassungsartikel zur Raumordnung als Bundeskompetenz zu, womit die Grundlage für das erste Raumplanungsgesetz des Bundes geschaffen wurde (in Kraft seit dem 1. Januar 1980). Hier ist die Kernaussage daraus: «Bauten, die vor dem 01. Juli 1972 rechtmässig erstellt oder durch eine nachträgliche Planänderung zonenfremd geworden sind, dürfen nach Art. 24c RPG erneuert, teilweise geändert und wieder aufgebaut werden.» Es war stark föderalistisch und beliess den Kantonen und Gemeinden recht viel Planungsfreiheit. Allerdings ist es bei den Bauten ausserhalb der Bauzonen, wo ein Bauverbot für «nicht an den Standort gebundene Bauten» gilt, sehr streng. Vor allem der Artikel 24c regelt das Bauen ausserhalb der Bauzone. Das Gesetz arbeitet, stark vereinfacht, mit den folgenden Handlungsgrundsätzen: 

  • Das Baugebiet ist vom Nichtbaugebiet getrennt, 
  • das Baugebiet ist flächenmässig begrenzt auf den Bedarf von 15 Jahren, 
  • das Baugebiet ist zu konzentrieren sowie 
  • ausserhalb des Baugebiets gilt ein Bauverbot. 

Somit wird bei jedem Objekt, ausserhalb der Bauzone, die vorhandene oder vermutete Bausubstanz aus dem Jahr 1972 rekonstruiert und als Grundlage herangezogen. Ausbauten oder Umbauten, die nach dem Jahr 1972 vorgenommen wurden, werden angerechnet. Dies gilt ausschliesslich für «nicht landwirtschaftliche Bauten». 

Fazit: Es ist von grösster Wichtigkeit und auch im Interesse des Bauherrn, wenn Fotos oder Dokumente der Liegenschaft mit Datum vor 1972 vorliegen, die den Gebäudezustand aufzeigen.

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Familie Suter, Thun (930e1e71-ba6a-7e7d-abeb-9467cd142e57)

Baubewilli­gungspflicht für Solaranlagen

Eine eigene Kategorie bilden die Anbauten von Solaranlagen: In Bau- und Landwirtschafts­zonen bedürfen «genügend angepasste» Solaran­lagen auf Dächern keiner Baubewilligung. Solche Vorhaben sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden.

Das kantonale Recht kann bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche, Typen von Bauzonen festlegen, in denen auch andere Solaranlagen ohne Baubewilligung erstellt werden können und in klar umschriebenen Typen von Schutzzonen eine Baubewilli­gungspflicht vorsehen.

Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantona­ler oder nationaler Bedeutung bedürfen stets einer Baubewilli­gung. Sie dürfen solche Denk­mäler nicht wesentlich beein­trächtigen.

Ansonsten gehen die Interes­sen an der Nutzung der Solar­energie, auf bestehenden oder neuen Bauten, den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor.

Trachsel Stefan und Fabienne, Wengi (97c0e9f5-d484-b16c-2657-46532e3a1e1b)

Bauen ausserhalb der Bauzone

Der Grundsatz für das Bauen ausserhalb der Bauzone ist die «massvolle» Erweiterung, die folgendermassen anzuwenden ist:

Ausgangslage: die am 01. Juli 1972 vorhandene «zonenwidrige» Fläche, bestehend aus aBGF (anrechenbare Bruttogeschossfläche) und BNF (Bruttonebenfläche) 

Erweiterungen ausserhalb dieses Volumens sind bis maximal 30 % oder höchstens 100 m2 möglich.

Erweiterungen innerhalb dieses Volumens sind bei der BGF maximal 60 % und bei der BNF unlimitiert. Allerdings muss das Erscheinungsbild und die Identität des Baukörpers erhalten bleiben. So sind zum Beispiel Aufstockungen, Fensterflächen, Raumhöhen und so weiter nur möglich, wenn sie für zeitgemässe Wohnnutzung oder für energetische Sanierung nötig sind. 

Grundsatz:

Es empfiehlt sich IMMER, zuerst mit der Gemeinde Kontakt aufzunehmen und in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung das weitere Vorgehen und das Hinzuziehen von anderen Ämtern zu koordinieren. Des Weiteren ist es auch wichtig, alle Abmachungen und Besprechungen schriftlich festzuhalten. Denn gerade bei einem Personenwechsel in der Verwaltung kann das wichtig sein.

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Möchten Sie umbauen oder sanieren?

Das Allenbach Holzbau und Solartechnik-Team freut sich, Ihr Bauvorhaben umzusetzen. Dabei spielt die Grösse des Projektes keine Rolle. Die Solarholzbauer bieten Ihnen individuelle Leistungen, die auf Ihre Bedürfnisse als Bauherr zugeschnitten sind.

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Energieeffizientes Bauen in höchster Qualität!

Was die Firma Allenbach Holzbau und Solartechnik im Holzbau auszeichnet, ist das umfassende Wissen in energieeffizientem Bauen sowie die hohe Qualität der Ausführung durch ausgewiesene Holzfachleute. Das hebt die Solarholzbauer von anderen Anbietern ab: persönliche Beratung und Betreuung, Termintreue, hohe Kostentransparenz sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. 

Qualitätsarbeit und individuelle Lösungen 

«Hand in Hand zum Erfolg», so lautet ein Teil der Firmenphilosophie der Firma Allenbach Holzbau und Solartechnik. Sie bildet auch die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Architekten. Unabhängig davon, ob Sie als Architekt mit dem Bauherrn bereits ein Projekt entworfen haben oder auf der Suche nach einem fachkundigen Holzbau-Partner sind, um ein neues Vorhaben zu planen – zusammen mit Ihnen bilden die Solarholzbauer ein starkes Team.

Mehr Qualität für Ihr Zuhause 

Sie planen einen Neu- oder Umbau oder Sanierungsarbeiten? Dann stehen Ihnen die Solarholzbauer als ausgewiesene Holz- und Trockenbau-Spezialisten gerne zur Seite.

Dabei setzt Allenbach Holzbau und Solartechnik auf traditionelle Handwerkskunst in Verbindung mit innovativen Technologien, zeitgenössischer Architektur, nachhaltiger Bauweise und zertifizierter Qualität.

Kompetenz, zertifizierte Qualität, flexible Lösungen!

Zu den Spezialgebieten der Firma Allenbach Holzbau und Solartechnik gehören:

  • Professioneller Elementebau
  • Feuer- und schallhemmende Leichtbaukonstruktionen in Trockenbauweise
  • Atmungsfähige Cellulose-Isolationen
  • Photovoltaik-Anlagen

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Der «Umbaucoach» – lassen Sie umbauen!

«Lassen Sie umbauen!» Unter diesem Motto bieten die Solarholzbauer den «Umbaucoach» als Dienstleistung an. Dabei betreut ein Netzwerk aus Bauprofis Umbauprojekte, damit Sie sich als Kunde um Wichtigeres in Ihrem Leben kümmern können. Ehrlichkeit, Kostenwahrheit und ein schneller Austausch mit den Handwerkern ist Ihr Gewinn. Auf Wunsch kann der «Umbaucoach» auch bei Bauvorhaben behilflich sein, die bereits in der Umsetzung oder aus dem Ruder gelaufen sind.

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Alle Informationen zum «Umbaucoach» finden Sie hier:

Ihr Umbauprojekt analysieren

Haben Sie ein Umbauprojekt im Kopf? Dann beschäftigen Sie vermutlich unter anderem 2 Themen: Der Aufwand und die Kosten. Vielleicht haben Sie sich auch schon umgehört. Viele Bauherren erzählen Geschichten von nervenaufreibenden Wochen oder Monaten während der Bauphase – oder schon vorher. Oft sollen die Bedürfnisse und Ideen nicht richtig verstanden worden sein. Oder sie wurden aufgenommen und trotzdem nicht umgesetzt. Oft wird auch von Bauherren gesprochen, die die Handwerker selber koordinieren und den Baufortschritt Schritt für Schritt kontrollieren. Das muss nicht sein.

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Strukturierte Analyse

Wir bieten eine Analyse an, die folgendermassen abläuft: Im ersten Schritt geben Sie einige Eckpunkte über Ihr Umbauprojekt an. Auf dieser Basis wird der erste Termin vereinbart. Noch vor dem Termin erhalten Sie spezifische «Eindenkfragen», damit Sie sich ideal auf den Termin vorbereiten können. Im Rahmen des ersten Treffens werden Ihre Ideen sowie die Situation ergründet. Zudem analysiert unser Umbauexperte die Substanz Ihrer Liegenschaft. Zum Schluss des ersten Treffens wird ein zweiter Termin für eine Präsentation der Resultate vereinbart. Ihnen wird aufgrund der Analyse aufgezeigt, wie die Umsetzung Ihrer Ideen aussehen könnte und welche Kosten entstehen könnten. Zudem werden Fragen zum Projekt beantwortet und mögliche nächste Schritte besprochen.

Wir besprechen auch gemeinsam Punkte, die normalerweise vergessen werden. Oder haben Sie gewusst, dass Eigenleistungen am Umbau als «übriges Einkommen» auf der Steuererklärung deklariert werden müssen und dass darauf auch AHV und allenfalls Mehrwertsteuer-Beiträge geschuldet wären? Wenn Sie diese Leistungen nicht deklarieren, kommt spätestens bei einem Verkauf der Liegenschaft der grosse Steuer-Schock, da Sie einen tieferen Anlagewert vorweisen können und Ihnen die Differenz zum Verkaufspreis als Sondersteuer «Grundstücksgewinn» auferlegt wird. Dabei ist aber darauf aufzupassen, dass die Steuerbehörde Sie nicht als gewerblicher Liegenschaftshändler einschätzt, da Sie ansonsten den Gewinn als Einkommen zu versteuern haben und darauf auch noch die AHV zahlen.

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Holzschutz und Unterhalt

Holz ist dauerhaft. Es hält sehr lange, wenn es zweckentsprechend getrocknet wird und auch trocken bleibt. Es ist günstig bezüglich Unterhaltskosten und lässt sich mit anderen Materialien hervorragend kombinieren. Wie lange ein Serviceintervall von Holzbauten dauert, hängt davon ab, welchen Einflüssen Holz ausgesetzt ist. Unter günstigen Umständen dauert dies Jahrhunderte. Ägyptische Grabbeigaben aus Holz haben 3500 Jahre überdauert, und nicht wenige Holzhäuser in der Schweiz zählen Hunderte von Jahren. Chemischer Holzschutz ist nicht immer erforderlich, wenn das Wasser durch konstruktive Massnahmen vom Holz ferngehalten wird, sprich: grosse Vordächer sind zum Beispiel von Vorteil. Grundsätzlich kann für den gesamten Hausbau Holz verwendet werden, auch in Feuchtbereichen, wie beispielsweise in Küche und Bad. Ein umfassender Holzschutz beginnt bei der baulichen Gestaltung. In erster Linie sind die Wettereinflüsse zu beachten. Die korrekte Ausbildung der Details und die Wahl einer geeigneten Holzart sowie der Trocknungsgrad des Holzes sind ebenso wichtige Elemente. Für exponierte Bauteile können ergänzend Oberflächen- oder Tiefschutzverfahren zum Zuge kommen. Generell gilt: In geschützten Bereichen und Innenräumen, in denen die Holzfeuchte tief liegt, ist keine vorbeugende Behandlung erforderlich.

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Unterhalt ist unterschiedlich 

Gestrichene Holzfassaden brauchen, je nach Grad der Verschmutzung und Beanspruchung, von Zeit zu Zeit einen neuen Anstrich – genauso, wie das alle anderen Fassaden auch verlangen. Beschädigte Teile sind bei Holzbauten leicht auszuwechseln. Doch wenn bei roh belassenen und mit der Zeit vergrauten Fassaden Teile auszuwechseln sind, entsteht ein farbliches Patchwork, das nicht immer befriedigt. Entweder üben sich die Hausbesitzer in Geduld, denn auch die neuen Teile werden mit der Zeit Patina ansetzen. Oder aber man bestellt von Beginn an die seit wenigen Jahren erhältlichen vorvergrauten Hölzer. Aussenbauteile, wie Fenster, Türen, Geländer und so weiter, fordern bei der Holzbauweise periodisch Unterhalt, genauso wie bei Massivbauten.

Auch das Grauwerden von naturbelassenem Holz durch die Witterung ist eine Tatsache. Darunter leidet ein Haus jedoch keineswegs. Der Vorgang ist natürlich und ungefährlich; er baut keine Substanz ab, es siedeln sich damit keine Schädlinge im Material an und das Holz fault dabei auch nicht. Wer das Vergrauen aus ästhetischen Gründen ausschliessen will, kann sein Holzhaus ohne weiteres auch deckend streichen oder eine Farblasur aufbringen. Wer ein unregelmässiges Vergrauen vermeiden will, kann unbehandelte Fassaden mit speziellen Lasuren oder mit natürlich vorbehandeltem Holz farblich absolut einheitlich tönen.

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Referenzen

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Das individuelle Einfamilienhaus wurde als schlüsselfertigen Bau nach den Wünschen der Bauherrschaft hergestellt und ausgebaut.
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Das Einfamilienhaus der Familie Lochmatter in Raron ist ein besonderes Bijou. Die astarme Aussenschalung mit einer Vorvergrauung imitiert eine offene Fugenschalung, ohne deren Nachteile.
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Der Umbau des Zweifamilienhauses an der Wartbodenstrasse war eine besondere Herausforderung.